Behandlungsfehler – das Wichtigste in Kürze
Nicht entmutigen lassen
Auskunft verlangen. Jeder Patient hat das Recht, seine Behandlung juristisch und medizinisch auf Fehler überprüfen zu lassen. Haben Sie einen Verdacht, verlangen Sie Informationen. Ärzte sind verpflichtet, Auskunft zu geben. Eine Zweitmeinung bei einem anderen Arzt einzuholen, kann hilfreich sein.
Beweise sichern. Um Schadenersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen, müssen Sie belegen, dass ein Fehler passiert ist, Sie einen Schaden dadurch erlitten haben und der Schaden auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen ist. Sichern Sie Beweise. Notieren Sie, wer an der Behandlung beteiligt war, wie Sie aufgeklärt wurden und gegebenenfalls Name und Anschrift von Mitpatienten.
Informationsmängel. Auch ganz ohne Behandlungsfehler und Komplikationen haben Sie gar nicht selten ein Recht auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Jede ärztliche Behandlung ist nur rechtmäßig, wenn die Ärzte Sie zuvor zutreffend, vollständig und rechtzeitig über die Behandlung, die mir ihr verbundenen Risiken sowie Alternativen informiert haben und Sie anschließend mit der Behandlung einverstanden waren.
Beratung. Kostenfreien Rat bekommen Sie bei der Unabhängigen Patientenberatung (patientenberatung.de). Als Rechtsschutzversicherter sollten Sie Ihren Versicherer informieren. Wollen Sie einen Anwalt einschalten, sollte dieser auf Medizinrecht spezialisiert sein.
Krankenkasse. Informieren Sie Ihre Krankenkasse, wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten. Sie haben ein Recht auf ein kostenfreies Gutachten vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen.
Frist beachten. Ab Ende des Jahres, in dem Sie von der Möglichkeit eines Behandlungsfehlers erfahren haben, läuft die Verjährung. Sie haben dann drei Jahre Zeit, um Ihre Forderung geltend zu machen. Rechtliche Schritte wie die Einschaltung einer Schlichtungsstelle oder eines Gerichts stoppen die Verjährung.
https://www.test.de/Aerztlicher-Behandlungsfehler-Das-koennen-Patienten-tun-4293351-0/