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Behand­lungs­fehler – das Wichtigste in Kürze

Nicht entmutigen lassen

Auskunft verlangen. Jeder Patient hat das Recht, seine Behand­lung juristisch und medizi­nisch auf Fehler über­prüfen zu lassen. Haben Sie einen Verdacht, verlangen Sie Informationen. Ärzte sind verpflichtet, Auskunft zu geben. Eine Zweitmeinung bei einem anderen Arzt einzuholen, kann hilf­reich sein.

Beweise sichern. Um Schaden­ersatz und Schmerzens­geld durch­zusetzen, müssen Sie belegen, dass ein Fehler passiert ist, Sie einen Schaden dadurch erlitten haben und der Schaden auf einen Behand­lungs­fehler zurück­zuführen ist. Sichern Sie Beweise. Notieren Sie, wer an der Behand­lung beteiligt war, wie Sie aufgeklärt wurden und gegebenenfalls Name und Anschrift von Mitpatienten.

Informations­mängel. Auch ganz ohne Behand­lungs­fehler und Komplikationen haben Sie gar nicht selten ein Recht auf Schaden­ersatz und Schmerzens­geld. Jede ärzt­liche Behand­lung ist nur recht­mäßig, wenn die Ärzte Sie zuvor zutreffend, voll­ständig und recht­zeitig über die Behand­lung, die mir ihr verbundenen Risiken sowie Alternativen informiert haben und Sie anschließend mit der Behand­lung einverstanden waren.

Beratung. Kostenfreien Rat bekommen Sie bei der Unabhängigen Patientenberatung (patientenberatung.de). Als Rechts­schutz­versicherter sollten Sie Ihren Versicherer informieren. Wollen Sie einen Anwalt einschalten, sollte dieser auf Medizinrecht spezialisiert sein.

Krankenkasse. Informieren Sie Ihre Krankenkasse, wenn Sie einen Behand­lungs­fehler vermuten. Sie haben ein Recht auf ein kostenfreies Gutachten vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen.

Frist beachten. Ab Ende des Jahres, in dem Sie von der Möglich­keit eines Behand­lungs­fehlers erfahren haben, läuft die Verjährung. Sie haben dann drei Jahre Zeit, um Ihre Forderung geltend zu machen. Recht­liche Schritte wie die Einschaltung einer Schlichtungs­stelle oder eines Gerichts stoppen die Verjährung.

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